Unser Anspruch ist es, ältere oder hilfebedürftige Menschen langfristig und kontinuierlich in ihrem Leben liebevoll zu begleiten und ihnen – und ihren Angehörigen – eine hilfreiche Stütze bei der Bewältigung ihres Alltags zu sein. Unser engagiertes, ganzheitliches Handeln ist dabei geprägt durch ein hohes Maß an Fürsorge und Empathie.
Die Intensität unseres Einsatzes bestimmen Sie: von z. B. fünfmal wöchentlich zwei Stunden bis einmal alle vier Wochen für zwei Stunden ist vieles möglich.
Da das Leben aber nicht immer planbar ist, ist es für uns selbstverständlich, dass wir gerade auch in brenzligen Situationen ad hoc – d. h. so schnell wie möglich - für Sie da sind. Denn wir möchten Ihnen z. B. auch bei einem ungeplanten Krankenhausaufenthalt umgehend und vertrauensvoll zur Seite stehen.
Unsere Serviceleistungen werden jeweils dokumentiert und am Monatsende nach definitiv geleisteten Stunden abgerechnet.
Wichtig für Sie zu wissen:
Gem. § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz in der Fassung vom 22. Juni 2011 können 20 % der Kosten für die Inanspruchnahme unserer Dienste (Höchstgrenze der Aufwendungen: 20.000 Euro/Jahr) steuerlich geltend gemacht werden. D. h. Ihre Steuerlast können Sie um bis zu 4.000 Euro im Jahr reduzieren. | |
Beziehen Sie bereits Leistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme „pflegender Angehöriger“, können im Rahmen der sog. „Verhinderungspflege“ für die stundenweise Entlastung der pflegenden Angehörigen und die Inanspruchnahme unserer Dienste bis zu 1.550 Euro/Jahr über die Pflegekasse abgerechnet werden. | |
Von der Bezirksregierung Düsseldorf ist ein Teil unserer Dienstleistung als „niederschwelliges Hilfe- und Betreuungsangebot“ gem. § 45b Abs. 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch XI anerkannt und kann - bei Erfüllung der Kriterien und Genehmigung seitens der Pflegekassen - von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. |
Sie möchten wissen, wie wir Sie unterstützen können?
Kontakt
Leistungsspektrum
Unser breites Leistungsspektrum umfasst z. B.
Hilfestellung im Alltag (z. B. Übernahme von Schriftverkehr mit
Behörden und Versicherungen Beantragung von Leistungen der Beihilfe,
Organisation hauswirtschaftlicher, pflegerischer oder handwerklicher
Dienstleistungen, Erledigung von Einkäufen)
Gedankenaustausch
aktive Freizeitgestaltung (u. a. Theater-, Café-, Restaurant-,
Opern- oder Ausstellungsbesuche, Reisebegleitung)
Begleitung beim Einkaufen, zum Friseur, zum Arzt oder zu Behörden
Sich Kümmern bei Krankenhausaufenthalten
Entlastung von Angehörigen (weil sie vielleicht beruflich stark
eingebunden sind, ihr Wohnort zu weit weg ist, sie eigene Dinge
erledigen müssen oder sie einfach mal Urlaub machen möchten)
Organisation von Dienstleistungen bei Wohnungswechsel (z. B. auch
Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz, die damit verbundene
Organisation des Umzuges und die Übernahme der notwendigen
Formalitäten)
ergänzende Betreuung zu den Veranstaltungsangeboten in Betreuten
Wohnanlagen und Pflegeeinrichtungen
Sie dürfen als Kunde auch spontan Ihre
Wünsche äußern. Wir setzen alles dran, um sie Ihnen zu erfüllen.
Angehörige, die beruflich stark eingebunden sind, können auch
außerhalb der üblichen „Dienstzeiten“ Kontakt zu uns aufnehmen, um
sich nach dem Befinden und Wohlergehen ihres Angehörigen zu
erkundigen.