Unser Anspruch ist es, ältere oder hilfebedürftige Menschen langfristig und kontinuierlich in ihrem Leben liebevoll zu begleiten und ihnen – und ihren Angehörigen – eine hilfreiche Stütze bei der Bewältigung ihres Alltags zu sein. Unser engagiertes, ganzheitliches Handeln ist dabei geprägt durch ein hohes Maß an Fürsorge und Empathie.

Die Intensität unseres Einsatzes bestimmen Sie: von z. B. fünfmal wöchentlich zwei Stunden bis einmal alle vier Wochen für zwei Stunden ist vieles möglich.

Da das Leben aber nicht immer planbar ist, ist es für uns selbstverständlich, dass wir gerade auch in brenzligen Situationen ad hoc – d. h. so schnell wie möglich - für Sie da sind. Denn wir möchten Ihnen z. B. auch bei einem ungeplanten Krankenhausaufenthalt umgehend und vertrauensvoll zur Seite stehen.

Unsere Serviceleistungen werden jeweils dokumentiert und am Monatsende nach definitiv geleisteten Stunden abgerechnet.

Wichtig für Sie zu wissen:

Gem. § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz in der Fassung vom 22. Juni 2011 können 20 % der Kosten für die Inanspruchnahme unserer Dienste (Höchstgrenze der Aufwendungen: 20.000 Euro/Jahr) steuerlich geltend gemacht werden. D. h. Ihre Steuerlast können Sie um bis zu 4.000 Euro im Jahr reduzieren.
Beziehen Sie bereits Leistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme „pflegender Angehöriger“, können im Rahmen der sog. „Verhinderungspflege“ für die stundenweise Entlastung der pflegenden Angehörigen und die Inanspruchnahme unserer Dienste bis zu 1.550 Euro/Jahr über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Von der Bezirksregierung Düsseldorf ist ein Teil unserer Dienstleistung als „niederschwelliges Hilfe- und Betreuungsangebot“ gem. § 45b Abs. 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch XI anerkannt und kann - bei Erfüllung der Kriterien und Genehmigung seitens der Pflegekassen - von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Sie möchten wissen, wie wir Sie unterstützen können?  Kontakt
 

 
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